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Aktuelles
Der Markt Weiler-Simmerberg erinnert hiermit die Anlieger aller öffentlicher Straßen, Wege und Plätze an die nach der Winterdienstverordnung bestehende Räum- und Streupflicht. Diese finden Sie auf unserer Homepage (www.weiler-simmerberg.de) unter Rathaus & Bürgerservice/Ortsrecht.
Nach dieser Verordnung ist auf Gehbahnen (Gehsteige bzw. Randstreifen von 1 m Breite) innerhalb der geschlossenen Ortslage in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr der Schnee zu räumen. Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte sind die Gehbahnen mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln, jedoch nicht mit ätzenden Stoffen, zu bestreuen oder von Eis zu befreien. Ist kein Gehsteig vorhanden, so gilt ein 1 Meter breiter Streifen entlang der Fahrbahn als Gehbahn für die Fußgänger. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so lange zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und Besitz erforderlich ist.
Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird.
Die Ablagerung von Schnee aus privaten Flächen ist auf dem eigenen Grundstück vorzunehmen. Wir dürfen sie darauf hinweisen, dass es verboten ist, Schnee bzw. Räumgut auf öffentlichen Straßen bzw. Gehwegen zu lagern.
Abflussrinnen, Hydranten und Kanaleinläufe sind freizuhalten.
Von besonderer Bedeutung ist, dass die Verpflichtung der Anlieger bestehen bleibt, wenn der Markt Weiler-Simmerberg die Anlieger bei der Räum- und Streuarbeit unterstützt und bzw. oder Sie derartige Arbeiten auf Gehbahnen vom gemeindlichen Bauhof ausführen lassen.
Um Schäden zu vermeiden werden die Anlieger gebeten, niedrige gefährdete Zäune, Einfriedungen oder Grundstücksgrenzen mit Schneestangen sichtbar zu machen, die bei regionalen Händlern käuflich erworben werden können. Sollten Beschädigungen durch Räumfahrzeuge an Anliegergrundstücken auftreten, die nicht kenntlich gemacht wurden, haftet der Grundstücksbesitzer.
Der Markt Weiler-Simmerberg versucht, auch in diesem Winter, aus Rücksicht gegenüber unserer Natur, den Streusalzeinsatz so gering wie möglich zu halten.
Wir bitten daher um vermehrte Aufmerksamkeit und Vorsicht und danken für Ihren Einsatz.










