Leistungen: Weiler-Simmerberg

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CleverReach GmbH & Co. KG
Mühlenstr. 43, 26180 Rastede, Germany

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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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privacy@outdooractive.com

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Markt Weiler-Simmerberg
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Leistungen

Gemeinnützige und gewerbliche Sammlung, Anzeige

Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen von verwertbarem Abfällen aus privaten Haushalten sind vor ihrer beabsichtigten Aufnahme der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.

Beschreibung

Die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder Kreisfreie Stadt) kann Bedingungen und Auflagen vorsehen oder die Sammlung zeitlich befristen.

Die gewerbliche Sammlung ist zu untersagen, wenn:

  • Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Anzeigenden oder der für die Sammlung verantwortlichen Person bestehen oder
  • der Sammlung überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen,
    d. h. sie die Erfüllung der dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger obliegenden Entsorgungspflichten zu wirtschaftlich ausgewogenen Bedingungen verhindert oder dessen Planungssicherheit und Organisationsverantwortung wesentlich beeinträchtigt. Letzteres ist anzunehmen, wenn
    • Abfälle erfasst werden, für die der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger eine haushaltsnahe oder sonstige hochwertige getrennte Erfassung und Verwertung der Abfälle durchführt,
    • die Stabilität der Gebühren gefährdet wird oder
    • die diskriminierungsfreie und transparente Vergabe von Entsorgungsleistungen im Wettbewerb erheblich erschwert oder unterlaufen wird.

Alt-Elektrogeräte dürfen grundsätzlich nur durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, den Hersteller oder Vertreiber und deren Beauftragte eingesammelt oder zurückgenommen werden.

Voraussetzungen

  • Es dürfen der Sammlung keine öffentlichen Interessen entgegenstehen.
  • Die Verwertung der Abfälle muss ordnungsgemäß und schadlos erfolgen.
  • Es sind keine Tatsachen bekannt, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Sammlers ergeben.

Verfahrensablauf

Die Anzeige kann formlos erfolgen und muss folgende Informationen sowie die erforderlichen Unterlagen enthalten:

  • Informationen zur Größe und Organisation des Unternehmens (Firmenname, Adresse, Telefonnummer, Name des Geschäftsführers, Gemeinnützigkeit ja/nein; Rechtsform, Anzahl der Beschäftigten, Tätigkeit in anderen Bundesländern).
  • Informationen zur Art, Ausmaß, Dauer und Ort der Sammlung (Angabe des Beginns, der Art (z. B. Haussammlung, Containersammlung), des Turnus, des Sammelgebiets, der geplanten Dauer)
  • Informationen zur Art, Menge und Verbleib der zu verwertenden Abfälle (Benennung der Abfallfraktionen, erwartete Sammelmengen, Verbleib (z. B. Sortieranlage, Export, Direktvertrieb)

Informationen zur Verwertung und den Verwertungswegen (Darstellung der Verwertungswege einschließlich der Sicherstellung der Verwertungskapazitäten; Namen der Verwertungsunternehmen, Informationen zu den Kapazitäten der Entsorgungsanlagen)

Fristen

Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen verwertbarer Abfälle aus Haushalten müssen spätestens drei Monate vor Beginn der Sammlung bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angezeigt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Genehmigung der Entsorgungsanlage
  • Verträge mit Verwertungsunternehmen
  • Zertifikate von Verwertungsunternehmen oder andere Unterlagen, die die schadlose Verwertung belegen.

Kosten

25 bis 2.500 EUR

Zuständiges Amt

Landratsamt Lindau (Bodensee)
Stiftsplatz 4
88131 Lindau (Bodensee)
+49 8382 270-0
+49 8382 270-204
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 19.12.2022