Leistungen: Weiler-Simmerberg

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CleverReach GmbH & Co. KG
Mühlenstr. 43, 26180 Rastede, Germany

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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
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Outdooractive AG
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Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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Markt Weiler-Simmerberg
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Leistungen

Landespflegegeld, Beantragung

Pflegebedürftige Menschen können Landespflegegeld beantragen bzw. es kann für sie Landespflegegeld beantragt werden.

Beschreibung

Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern. Damit unterstützt die Bayerische Staatsregierung pflegebedürftige Menschen auf ganz besondere Weise: Mit dem Geld können sie sich selbst etwas Gutes oder den Menschen, die sich täglich um Sie kümmern, eine Anerkennung zukommen lassen. Die Entscheidung über die Verwendung des Geldes obliegt den pflegebedürftigen Menschen.

Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro im Jahr und soll das Selbstbestimmungsrecht der pflegebedürftigen Menschen über die Gestaltung ihres Alltags hinaus stärken. Es dient nicht der Deckung des notwendigen pflegerischen Bedarfs, von Teilhabebedarfen oder der Existenzsicherung und wird deshalb nicht auf Leistungen zur Deckung des pflegerischen Bedarfs und von Teilhabebedarfen sowie auf existenzsichernde Sozialleistungen angerechnet.

Das Landespflegegeld wird einkommensunabhängig gewährt. Es ist steuerfrei.

Voraussetzungen

Landespflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die

  • mit ihrer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung (Hauptwohnsitz) im Freistaat Bayern gemeldet sind und
  • an mindestens einem Tag des jeweiligen Pflegegeldjahres in einem Umfang von mindestens Pflegegrad 2 pflegebedürftig waren, unabhängig davon, ob sie zuhause oder in einem Pflegeheim leben und
  • einen entsprechenden Antrag stellen.

Pflegegeldjahr ist der Zeitraum vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 30. September des Folgejahres.

Verfahrensablauf

Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch an das Landesamt für Pflege übermittelt werden.

Bitte beachten Sie hierbei, dass eine Antragstellung per E-Mail nicht möglich ist. Ein per E-Mail gestellter Antrag wird nicht berücksichtigt.
Das Einreichen von elektronisch übermittelten Anträgen ist wegen der eindeutig zuordenbaren Unterschrift nur mit dem elektronischen Personalausweis (nPA), der über freigeschaltete Online-Funktionen verfügt, möglich.

Der Antrag ist entweder durch die pflegebedürftige Person selbst oder durch einen gesetzlichen Vertreter, Bevollmächtigten oder Betreuer zu stellen.

Zusammen mit dem Antrag sind

  • eine Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses oder eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) bzw. eine Bescheinigung über die Befreiung von der Ausweispflicht des/der Anspruchsberechtigten,
  • eine Kopie des Bescheids oder Schreibens der gesetzlichen bzw. privaten Pflegekasse oder eines Trägers der Sozialhilfe über den Pflegegrad

(das Gutachten des Medizinischen Dienstes – MD ist hierfür nicht ausreichend)

  • ggfs. eine Kopie der Vollmacht bzw. des Betreuerausweises


vorzulegen.

Der Antrag kann zur Fristwahrung auch unvollständig gestellt werden. Die fehlenden Unterlagen sind dann nachzureichen.

Die Auszahlung erfolgt im Jahr der Antragstellung nach Erlass des Bewilligungsbescheids, für die folgenden Pflegegeldjahre beginnen die Auszahlungen immer im Oktober nach Ablauf des jeweiligen Pflegegeldjahres.

Beispiel:

Sie haben am Anfang des Kalenderjahres 2022 einen Antrag auf Landespflegegeld gestellt. Die Auszahlung für das Pflegegeldjahr 2021/2022 (01.10.2021 – 30.09.2022) erfolgte kurz nach Bescheiderlass.

Die Auszahlung für das Pflegegeldjahr 2022/2023 (01.10.2022 – 30.09.2023) erfolgt dann ab Oktober 2023

Weitere wichtige Hinweise zur Antragsstellung

 

Fristen

Der Antrag ist bis zum Ablauf von drei Monaten nach dem Ende des jeweiligen Pflegegeldjahres (1. Oktober eines Jahres bis zum 30. September des Folgejahres) einzureichen.

Zur Fristwahrung kann der Antrag auch unvollständig oder formlos (nicht per E-Mail) gestellt werden.

Beachten Sie bitte:

Wenn Ihnen bereits Landespflegegeld bewilligt wurde, müssen Sie keinen neuen Antrag auf Landespflegegeld stellen. Der Erstantrag wirkt für die folgenden Pflegegeldjahre fort, solange er nicht zurückgenommen wird.

Kosten

keine

Weiterführende Links

Zuständiges Amt

Bayerisches Landesamt für Pflege
Mildred-Scheel-Straße 4
92224 Amberg
+49 9621 9669-0
+49 9621 9669-1111
Bayerisches Landesamt für Pflege (siehe BayernPortal)
Stand: 19.10.2022