Leistungen: Weiler-Simmerberg

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Leistungen

Arbeitsmarktfonds, Beantragung einer Zuwendung für Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen.

Beschreibung

Zweck und Gegenstand

Aus dem Arbeitsmarktfonds werden auf Antrag Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung unterstützt, die eine "Anschubfinanzierung" oder eine befristete, immer geringer werdende Förderung von in der Regel bis zu 3 Jahren (Ausnahme: Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure) benötigen. Förderungen an einzelne Personen werden nicht ausgereicht.

Zielgruppen der Maßnahmen des Arbeitsmarktfonds sind Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen (arbeitnehmerbezogener Ansatz). Förderfähig sind in erster Linie Maßnahmen, die unter einen der folgenden vier Förderschwerpunkte fallen:

1) Regionale Arbeitsmarktinitiativen sowie Entwicklung und Erprobung innovativer Instrumente (Experimentiertopf)

Dazu zählen insbesondere (innovative) Projekte zur (Re-)Integration von Arbeitslosen oder im Zuge der Corona-Pandemie arbeitslos gewordenen Menschen. Ebenso fallen aber auch Maßnahmen darunter, welche die Sicherung von regionalen Fachkräftebedarfen und / oder die Auswirkungen der „3 D-Transformation“ auf den Arbeitsmarkt (Demografie, Digitalisierung und Dekarbonisierung) in den Blick nehmen. Zudem erfasst werden Projekte zur Integration von geflüchteten Menschen in den Arbeitsmarkt, insbesondere von geflüchteten Menschen aus der Ukraine. 

2) Projekte zur Unterstützung von jungen Menschen auf dem Weg in die Berufsausbildung und zum Berufsabschluss

Junge Menschen, die aufgrund ihrer Lebenssituation und/ oder der Lage auf dem regionalen Ausbildungsstellenmarkt Schwierigkeiten bei der Erlangung eines Ausbildungsplatzes haben, sollen unterstützt werden. Im Rahmen dieses Förderschwerpunkts können innovative Maßnahmen gefördert werden

  • zur Förderung von Ausbildungsaktivitäten,
  • zur Überwindung von Schwierigkeiten beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung oder Berufsschule (Schulabgangsklassen), beim Übergang von der Berufsschule (Klassen für junge Menschen ohne Ausbildungsplatz, sog. JoA-Klassen) in die Berufsausbildung sowie
  • zur Integration junger Erwachsener in das Berufsbildungssystem, soweit keine anderweitige, insbesondere gesetzliche Förderung erfolgt.

3) Ausbildungsakquisiteurinnen und Ausbildungsakquisiteure (AQs) für leistungsschwächere junge Menschen mit und ohne Migrationshintergrund

AQs unterstützen leistungsschwächere junge Menschen mit oder ohne Migrationshintergrund sowie Auszubildende – unabhängig von ihrem Leistungsstand und Schulabschluss –, soweit ihre Ausbildungsbetriebe von Insolvenz betroffen sind bzw. eine Insolvenz droht.

  • Die AQs informieren über Chancen und Möglichkeiten des dualen Ausbildungssystems.
  • Durch ihr großes Netzwerk ist es den AQs möglich, die Ausbildungsplatzsuchenden am Übergang Schule - Beruf und die Betriebe auf der Suche nach geeignetem Nachwuchs gezielt zu unterstützen.

Ebenso bietet das große Netzwerk die Chance, Jugendliche, deren Ausbildungsbetriebe von Insolvenz betroffen sind, in Kontakt mit Betrieben zu bringen, bei denen es möglich ist, die Ausbildung abzuschließen.

4) Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen von Frauen am Arbeitsmarkt

Mit den Maßnahmen sollen Frauen erreicht werden, die ihre Potentiale einsetzen und entwickeln möchten, um ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder durch Erwerbsunterbrechungen entstandene Benachteiligungen am Arbeitsmarkt sollen ausgeglichen und Frauen bei der beruflichen Entwicklung und des beruflichen Aufstiegs unterstützt  werden.

5) Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung auf dem Weg in eine Berufsausbildung (Berufsorientierung) und / oder in Arbeitsplätze am allgemeinen Arbeitsmarkt.

Mit diesen Maßnahmen sollen Menschen mit Behinderung, die aufgrund ihrer Lebenssituation und / oder der Lage auf dem regionalen Arbeitsmarkt Schwierigkeiten bei der Erlangung eines sozialversicherungspflichtigen Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatzes haben und keinen Anspruch auf Leistungen einer Werkstatt für behinderte Menschen oder eines anderen Leistungsanbieters haben, unterstützt werden.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt ist jeder rechtsfähige Träger, der entsprechende Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung durchführt; dazu können auch Kommunen gehören. Jobcenter nach § 6a SGB II und nach § 44b SGB II sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden ausschließlich projektbezogene Personal- und Sachausgaben.

Art und Höhe

Förderschwerpunkte 1), 2), 4) und 5):
Befristete, anteilige, degressive (im 1. Jahr bis zu 90 %, im 2. Jahr bis zu 80 %, im 3. Jahr bis zu 70 %) Förderung der geplanten bzw. festgestellten projektbezogenen Ausgaben (Anteilfinanzierung entsprechend ANBest-P/ ANBest-K).

Förderschwerpunkt 3):
Befristete, anteilige (bis zu 90 %) Förderung der Personal- und Sachausgaben. Die Sachausgaben dürfen 15 % der Personalausgaben nicht überschreiten.

Voraussetzungen

  • Maßgeblich ist, ob der Antrag (von der Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds) für eine Förderung ausgewählt wird.
  • Die Maßnahmen sollen den Übergang der Teilnehmenden in den ersten Arbeitsmarkt fördern (z.B. durch Qualifizierungsmaßnahmen, Praktika).
  • Es werden Maßnahmen in den Regionen unterstützt, in denen – bezogen auf die Zielgruppen des jeweiligen Förderschwerpunkts – in mindestens einem der Jahresdurchschnittswerte der letzten drei Jahre die Arbeitslosenquote im oder über dem gesamtbayerischen Durchschnitt liegt (sog. Schwerpunktregionen).
  • Die Vorhaben müssen jedoch außerhalb der Aktivitäten der Bundesagentur für Arbeit, der Jobcenter wie auch außerhalb der Aktivitäten des Europäischen Sozialfonds oder anderer Europäischer Programme und den Maßnahmen des Bundes bzw. des Landes liegen.
  • Aus dem Arbeitsmarktfonds können grundsätzlich keine Projekte gefördert werden, die in der Vergangenheit von anderen Fördermittelgebern bezuschusst wurden. Die Maßnahmen sollen neu bzw. neuartig sein.
  • Die Agentur für Arbeit und auch das Jobcenter vor Ort sind mit der Bitte um eine fachliche Beurteilung des Vorhabens und entsprechende Unterstützung zu beteiligen.
  • Ebenso sind die lokalen Akteure (Unternehmen, Betriebsräte, Kommunen, Kammern, etc.) zu beteiligen bzw. einzubinden.
  • Für die Projektdurchführung ist ein angemessener Eigenanteil des Projektträgers zu berücksichtigen. Der Eigenanteil des Projektträgers beträgt mindestens 10 Prozent.
  • Die Gesamtfinanzierung des Projekts muss gesichert sein.
  • Hinsichtlich zusätzlicher Mittel von dritter Seite sind entsprechende Bestätigungen der jeweiligen Stellen einzureichen (sogenannte Kofinanzierungsbestätigungen).
  • Eine Finanzierungsbeteiligung des Arbeitsmarktfonds an Transfergesellschaften und an Projekten mit Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II ist ausgeschlossen.

Verfahrensablauf

Für die aktuelle 33. Auswahlrunde finden Sie detaillierte Informationen zu den diesjährigen Förderschwerpunkten, Schwerpunktregionen und zur Antragsfrist in den „Ergänzenden Hinweisen zur AMF-Förderrichtlinie“, die auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales veröffentlicht sind. (https://www.stmas.bayern.de/arbeit/fonds/index.php). Für Fragen zu den einzelnen Förderschwerpunkten stehen Ihnen die in den Ergänzenden Hinweisen genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner jederzeit gerne zur Verfügung.

Der Antrag ist während der Antragsfrist ausschließlich in elektronischer Form als pdf-Datei per E-Mail an arbeitsmarktfonds@stmas.bayern.de (E-Mail-Postfach des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales) zu übersenden. Der Antrag zum Förderschwerpunkt 3) kann jederzeit übersandt werden.

Die jeweilige Antragsfrist ist eine Ausschlussfrist, das heißt: Anträge, die verspätet eingehen, oder für die bis zu diesem Zeitpunkt wesentliche Unterlagen und Informationen fehlen, können bei der Auswahl der Projekte durch die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds, die sich aus Vertretern der Bayerischen Staatsregierung, der Wirtschaftsorganisationen, der Gewerkschaften und der Arbeitsverwaltung zusammensetzt.

Sofern Ihr Antrag für eine Förderung ausgewählt wurde, müssen Sie den Antrag ggf. weiter präzisieren (Konzept, Kosten- und Finanzierungsplan), so dass die dann zuständigen Regierungen weitere Schritte (wie den Bewilligungsbescheid) vornehmen können. Für die verwaltungstechnische Abwicklung der Projekte sind die Regierungen zuständig.

Hinweise

  • Der Arbeitsmarktfonds kann in der Regel nicht länger als drei Jahre Fördermittel zur Finanzierung eines Vorhabens bereitstellen. Solange die Förderung für einen kleineren Zeitraum erfolgt, können Verlängerungsanträge gestellt werden.
  • Ziel soll es sein, das Projekt nach Auslaufen der Förderung auf der Grundlage einer anderen Finanzierung fortzuführen.
  • Die geförderten Maßnahmen werden auf ihre arbeitsmarktliche Wirksamkeit und dauerhafte Etablierung geprüft. Mit dem Antrag auf Fördermittel verpflichten Sie sich zur Mithilfe an den notwendigen Erhebungen.
  • Ein Projektstart ist bei Auswahl des Projektes für eine Förderung ab Oktober des gleichen Jahres realistisch.

Fristen

Antragsfrist: Die Antragsfrist für die 33. Auswahlrunde 2023 (ausgenommen sind Maßnahmen aus dem Förderschwerpunkt 3) endet am 31. März 2023.

Bearbeitungsdauer

Nach der Antragsphase folgt die Bewertungsphase, die voraussichtlich im Juli 2023 mit der Auswahl der förderfähigen und förderwürdigen Projekte durch die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds endet.

Anschließend erhalten Sie als Antragsteller eine Mitteilung über das Ergebnis.

Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht. Alle Beteiligten sind darum bemüht, das Verfahren so zügig und reibungslos wie möglich zu betreiben.

Erforderliche Unterlagen

  • Abgabe des Formblattantrags (siehe unter „Formulare“) einschließlich der notwendigen Unterlagen:
    • Konzeptbeschreibung (max. 6 Seiten),
    • Kosten- und Finanzierungsplan
    • Stellungnahme der örtlichen Agentur für Arbeit nach dem vorgegebenen Muster (siehe unter "Formulare").

Kosten

Es fallen für Sie als Antragsteller keine Kosten und keine Gebühren im Rahmen der Antragstellung an.

Weiterführende Links

Zuständiges Amt

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Winzererstr. 9
80797 München
+49 89 1261-01
+49 89 1261-1122
Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
+49 821 327-01
+49 821 327-2289
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 20.04.2023