Leistungen: Weiler-Simmerberg

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CleverReach GmbH & Co. KG
Mühlenstr. 43, 26180 Rastede, Germany

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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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privacy@outdooractive.com

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Markt Weiler-Simmerberg
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Leistungen

Begasungen zur Desinfektion oder Schädlingsbekämpfung, Beantragung eines Befähigungsscheins

Begasungen nach § 2 Abs. 5a Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV) mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln ist ein Befähigungsschein erforderlich.

Beschreibung

Um diese Begasungen durchführen zu können, ist darüber hinaus eine behördliche Begasungserlaubnis erforderlich.

Für Begasungstätigkeiten mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln, ist ein Befähigungsschein erforderlich.

Voraussetzungen

Den Befähigungsschein erhält, wer als Antragsteller

  • mindestens 18 Jahre alt ist,
  • über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation verfügt,
  • die erforderliche Zuverlässigkeit nachweist (in der Regel durch polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O),
  • die erforderlichen Sprachkenntnisse besitzt, die für eine sichere Ausübung der Tätigkeit notwendig sind,
  • ein gültiges Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang zur Vermittlung der Sachkunde für die Durchführung der vorgesehenen Begasungen vorweisen kann,
  • über ausreichende Erfahrung für Begasungen verfügt,
  • einen Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung einschließlich Erste-Hilfe-Maßnahmen beim Umgang mit Begasungsmitteln vorweisen kann und
  • durch Zeugnis eines Arztes nach § 7 Abs. 1 der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge seine körperliche und geistige Eignung für die Begasungstätigkeiten nachweist. Das Zeugnis darf zum Zeitpunkt des Antrags nicht älter als ein Jahr sein.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist an das dem Wohnort des Antragsstellers örtlich zuständige Gewerbeaufsichtsamt zu richten.

Hinweise

Der Befähigungsschein wird für höchstens sechs Jahre erteilt. Voraussetzung für die Verlängerung der Befähigungsscheine ist neben der Erfüllung der unter „Voraussetzungen“ genannten Punkte der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem für die vorgesehene Tätigkeit behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang.

Der Befähigungsschein kann widerrufen werden, wenn die unter „Voraussetzungen“ genannten erforderlichen Punkte nicht mehr erfüllt sind.

Fristen

Die Geltungsdauer kann um maximal sechs Jahre verlängert werden, wenn der Befähigungs-scheininhaber vor Ablauf der Geltungsdauer einen Fortbildungslehrgang nach Nummer 4.4 Absatz 5 absolviert und eine Verlängerung beantragt hat.

Erforderliche Unterlagen

  • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O des Antragsteller (bei bestimmten Begasungen kann die Behörde unter bestimmten Voraussetzungen auf die Vorlage des Führungszeugnisses verzichten)
  • Nachweis der Sachkunde über die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang zur Vermittlung der Sachkunde für die Durchführung der vorgesehenen Begasungen
  • Ärztliches Zeugnis nach § 7 Abs. 1 der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge Das Zeugnis muss bescheinigen, dass keine Anhaltspunkte vorliegen, die den Antragsteller körperlich oder geistig für die Begasungstätigkeiten ungeeignet erscheinen lassen.

Kosten

50,00 bis 300,00 Euro

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
+49 821 327-01
+49 821 327-2289
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 27.11.2023