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Leistungen
Grenzübergreifende Zusammenarbeit Bayern - Tschechien, Beantragung einer Förderung
Die Europäische Territoriale Zusammenarbeit ist ein aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung finanziertes Ziel der EU-Strukturförderung. Im INTERREG-Programm "Bayern-Tschechien" wird die grenzübergreifende Zusammenarbeit im by-cz Grenzraum gefördert.
Beschreibung
Das Programm zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit Freistaat Bayern - Tschechische Republik Ziel ETZ 2014-2020 baut auf dem EU-Programm Ziel-3 Freistaat Bayern - Tschechische Republik 2007-2013 (INTERREG IV) auf.
Durch das Ziel-ETZ-Programm Freistaat Bayern - Tschechische Republik 2014-2020 (INTERREG V) wird die grenzübergreifende Zusammenarbeit im bayerisch-tschechischen Grenzraum gefördert.
Zielsetzung des Programms ist, die Weiterentwicklung des bayerisch-tschechischen Grenzgebietes zu einem gemeinsamen Lebens-, Natur- und Wirtschaftsraum, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Region sowie die nachhaltige Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen.
Eine Förderung ist in den folgenden vier Prioritätsachsen möglich:
- Priorität 1: Forschung, technologische Entwicklung und Innovation
- Priorität 2: Umweltschutz und Ressourceneffizienz
- Priorität 3: Investitionen in Kompetenzen und Bildung
- Priorität 4: Nachhaltige Netzwerke und institutionelle Kooperation
Fördervolumen: Für den gesamten Zeitraum 2014-2020 stehen EFRE-Mittel in Höhe von rd. 103 Mio. € für das Fördergebiet Bayern-Tschechien zur Verfügung.
Fördergebiet: Zum Ziel 3-Fördergebiet gehören auf bayerischer Seite die Landkreise Amberg-Sulzbach, Bayreuth, Cham, Deggendorf, Freyung-Grafenau, Hof, Kronach, Kulmbach, Neustadt an der Waldnaab, Passau, Regen, Regensburg, Schwandorf, Straubing-Bogen, Tirschenreuth und Wunsiedel im Fichtelgebirge, die kreisfreien Städte Amberg, Bayreuth, Hof, Passau, Regensburg, Straubing und Weiden in der Oberpfalz sowie die Bezirke Plzensky kraj (Bezirk Pilsen), Karlovarský kraj (Bezirk Karlsbad) und Jihočeský kraj (Bezirk Südböhmen) auf tschechischer Seite.
Die Fördersätze betragen bis zu 85% der kofinanzierungsfähigen Gesamtkosten des Projekts.
Weiter existieren auch in der Förderperiode 2014-2020 Fördermöglichkeiten für bürgernahe "Kleinprojekte" aus dem sog. Dispositionsfonds, der durch die beiden Euregios im Programmgebiet "Euregio Bayerischer Wald-Böhmer Wald-Unterer Inn" und "Euregio Egrensis" verwaltet wird.
Antragsbearbeitende Stellen in Bayern: Regierung von Oberfranken, Regierung der Oberpfalz, Regierung von Niederbayern
Antragsbearbeitende Stellen in Tschechien: Bezirk Karlsbad, Bezirk Pilsen, Bezirk Südböhmen.
Die Antragstellung erfolgt im elektronischen Monitoringsystem (eMS) des Programms Ziel ETZ 2014-2020 (siehe unter "Online-Verfahren"). Nähere Informationen erhalten Sie auf der Programmhomepage unter "Antragstellung" (siehe "Weiterführende Links"). Bitte beantragen Sie mit dem Formular zur Registrierung (siehe unter "Formulare") als Leadpartner für sich und ihre Projektpartner die Zugangsdaten zum eMS beim Gemeinsamen Sekretariat (unter der E-Mail-Adresse: gs-etz@@reg-ofr.bayern.de). Das Gemeinsame Sekretariat übermittelt dann die Zugangsdaten an die jeweilige E-Mail-Adresse.
Über die Einplanung von Projekten entscheidet der bayerisch-tschechisch besetzte Begleitausschuss. Er tritt in der Regel zweimal pro Jahr zusammen und entscheidet eigenständig und unabhängig über die Einplanung der vorgelegten Förderprojekte. Weitere, detaillierte und laufend aktualisierte Programminformationen finden Sie auf der programmeigenen Homepage (Links siehe "Weiterführende Links").
Voraussetzungen
Fördergrundsätze:
- An einem Projekt müssen mindestens ein bayerischer und ein tschechischer Partner beteiligt sein.
- Die Partner benennen aus ihrer Mitte einen federführenden Partner (Leadpartner), der die gesamte Verantwortung für die Projektdurchführung trägt.
- Das Projekt muss thematisch einem Spezifischen Ziel der jeweiligen Prioritätsachse zuzuordnen sein (Programmdokument siehe Programmhomepage).
- Das Projekt muss eine positive Auswirkung auf den bayerischen und auf den tschechischen Grenzraum haben.
- Das Projekt muss mindestens drei von vier Kooperationskriterien erfüllen:
- gemeinsame Ausarbeitung (verpflichtend)
- gemeinsame Durchführung (verpflichtend)
- gemeinsames Personal
- gemeinsame Finanzierung
Fristen
Grundsätzlichen bestehen keine Fristen.
Einreichungsfristen für die jeweiligen Begleitausschüsse werden auf der Programm-Homepage unter "Antragstellung" (siehe "Weiterführende Links") bekannt gegeben.
Erforderliche Unterlagen
- Partnerschaftsvereinbarung (kann auf der Programmhomepage unter "Antragstellung" heruntergeladen werden - siehe "Weiterführende Links")
- Anlage "Subventionserheblichkeit der Angaben des Antrages" (kann auf der Programmhomepage unter "Antragstellung" heruntergeladen werden - siehe "Weiterführende Links")
Online Verfahren
Rechtsgrundlagen
- Kooperationsprogramm - Programm zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit Freistaat Bayern - Tschechische Republik
- Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
- Verordnung (EU) Nr. 1300/2013 des europäischen Parlaments und des Rates über den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1084/2006
- Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006
- Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates
Weiterführende Links
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