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Kommunale Stromversorgung, Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Regionale Ergänzung - Kommunale Stromversorgung, Anschlussgebühren
Beschreibung
Für die örtliche Stromversorgung ist zuständig: Vorarlberger Kraftwerke Telefon: 08381-899-0 www.vkw.at
Markt Weiler-Simmerberg
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Zuständiges Amt
Markt Weiler-Simmerberg
Kirchplatz 1
88171 Weiler-Simmerberg
+49 8387 391-0
+49 8387 391-70
Ansprechpartner
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
Stand: 05.11.2020