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Leistungen
Kommunale öffentliche Einrichtungen, Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Regionale Ergänzung - Öffentliche Einrichtungen, Benutzungsgebühren
Beschreibung
Hinweis auf örtliche Museen: www.westallgaeuer-heimatmuseum.de/
Weiterführende Links
Markt Weiler-Simmerberg
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Markt Weiler-Simmerberg
Kirchplatz 1
88171 Weiler-Simmerberg
+49 8387 391-0
+49 8387 391-70
Ansprechpartner
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
Stand: 05.11.2020