Leistungen: Weiler-Simmerberg

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Telefonnummer: +49 8323-80060
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Leistungen

Regionalmanagement und Regionale Initiativen, Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert die Umsetzung von Projekten in Zukunftsthemen der Landesentwicklung durch Regionalmanagements, Regionalmarketings und Konversionsmanagements (Regionale Initiativen).

Beschreibung

Zweck

Der Freistaat Bayern unterstützt auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung Regionaler Initiativen im Freistaat Bayern für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa) vom 05. November 2020 (BayMBl. Nr. 670), geändert durch Bekanntmachung vom 05. August 2021 (BayMBl. Nr. 588, die Umsetzung von Projekten des Regionalmanagements und Regionalmarketings sowie durch Regionale Initiativen für Militär- und Konversionsstandorte. Die Projektförderung soll damit zur Schaffung und Erhaltung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in Bayern beitragen. Zudem sollen regionale Netzwerke ausgebaut und flexible, maßgeschneiderte Lösungen für die Herausforderungen vor Ort entwickelt werden.

Gegenstand

Gefördert werden innovative, regionale Projekte in fünf zentralen Zukunftsthemen der Landesentwicklung:

  • Demografischer Wandel
  • Wettbewerbsfähigkeit
  • Siedlungsentwicklung
  • Regionale Identität
  • Klimawandel

Zuwendungsempfänger

Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die rechtsfähigen öffentlichen oder privatrechtlichen Träger von in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium der Wirtschaft, für Landesentwicklung und Energie eingerichteten regionalen Initiativen im Freistaat Bayern. Soll die Einrichtung einer Regionalen Initiative durch eine Förderung vorbereitet werden, ist antrags- und zuwendungsberechtigt die räumlich betroffene Gebietskörperschaft bzw. eine der betroffenen Gebietskörperschaften.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können Ausgaben für Personal, Fahrten und Übernachtungen, Bewirtung bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit sowie Dienstleistungen durch Dritte.

Art und Höhe

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.

Die Regelförderung für Regionalmanagements und Regionalmarketings beträgt grundsätzlich maximal 100.000 Euro pro Projektjahr und regionaler Initiative. Der Förderbetrag erhöht sich um bis zu 50.000 Euro pro Projektjahr, wenn der räumliche Wirkungskreis der regionalen Initiative mehrheitlich im Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) liegt, ihr Umfang ein Gebiet von mehr als zwei Landkreisen vollständig umfasst oder bei räumlicher Deckungsgleichheit dauerhaft eine Zusammenarbeit mit einem Regionalen Planungsverband erfolgt.

Die Regionale Initiative Europäische Metropolregion München und die Regionale Initiative Europäische Metropolregion Nürnberg können jeweils zusätzlich zur Regelförderung einen Förderbetrag von bis zu 150 000 Euro pro Projektjahr beantragen.

Die Regelförderung für Regionale Initiativen für Militär- und Konversionsstandorte beträgt grundsätzlich maximal 150.000 Euro pro Projektjahr.

Sonderförderungen für Projekte zum Thema Flächensparen mit einem maximalen Förderbetrag von 50.000 Euro pro Projektjahr und bei gravierenden wirtschaftlichen Umbrüchen (Sonderförderung Transformationsprozesse) mit einem maximalen Förderbetrag von 150.000 Euro pro Projektjahr sind möglich.

Die Förderung kann zunächst für maximal drei Jahre (Grundphase) in Anspruch genommen werden. Nach erfolgreicher Evaluierung sind Anschlussförderungen von maximal drei weiteren Jahren möglich.

Von Regionen, in denen aktuell keine Regionale Initiative eingerichtet ist, können einmalig Fördermittel von bis zu 50.000 Euro (Erhöhung um bis zu 25.000 Euro bei umfassender Bürgerbeteiligung) pro Projektjahr bis zu zwei Jahre für eine sog. Strategieförderung in Anspruch genommen werden. Damit kann die Region unter Einbindung der relevanten Akteure eine querschnittsorientierte regionale Entwicklungsstrategie erarbeiten, die dann in ein Regionalmanagement überführt werden kann.

Der Fördersatz beträgt grundsätzlich zwischen 50 % und 90 %, je nach dem räumlichen Wirkungskreis des Projektes.

Voraussetzungen

Wesentliche Zuwendungsvoraussetzungen

  • Übereinstimmung der Projekte mit den Festlegungen aus dem Landesentwicklungsprogramm Bayern und den einschlägigen Regionalplänen
  • Übereinstimmung der Projekte mit vorhandenen regionalen Entwicklungsstrategien
  • Abstimmung der Projekte mit vorhandenen Entwicklungsinitiativen
  • Beitrag der Projekte zu einer querschnittsorientierten Regionalentwicklung
  • Entwicklung und Durchführung der Projekte durch die Regionale Initiative
  • Zuwendungsfähige Mindestausgaben von mehr als 10.000 Euro je Projekt und mehr als 25.000 Euro je Antrag
  • Sicherung der Gesamtfinanzierung
  • Vorliegen eines Evaluationskonzepts für jeden Bewilligungszeitraum
  • Durchführung eines Beratungsgesprächs mit Vertretern des zuständigen Fachreferats des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und den zuständigen Beauftragten für Regionalmanagement und regionale Initiativen bei der jeweiligen Bezirksregierung vor Antragstellung
  • Antragstellung unter Verwendung der Musterformulare
  • Bei Regionalen Initiativen für Militär- und Konversionsstandorte: Erforderlichkeit, dass die Militärpräsenz vor Ort mit erheblichen sozioökonomischen und infrastrukturellen Herausforderungen für die Region verbunden ist und dass die umzusetzenden Förderprojekte im direkten Kontext zu diesen Auswirkungen stehen

Verfahrensablauf

Beratung

Die Vorabstimmung von Projektideen erfolgt gemeinsam mit den Beauftragten für Regionalmanagement und Regionale Initiativen bei den Bezirksregierungen und dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie im Rahmen eines Beratungsgespräches. Bei grundsätzlicher Förderfähigkeit des Vorhabens erfolgt die Ausarbeitung eines Antragsentwurfs durch die Regionale Initiative.

Antragstellung

Der abgestimmte Antrag ist postalisch in zweifacher Ausfertigung und digital beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie einzureichen sowie digital bei der zuständigen Bezirksregierung.

Bewilligung

Zuständig für die Bewilligung ist die jeweilige Bezirksregierung. Der Bewilligungszeitraum für die Projektumsetzung beträgt maximal drei Jahre.

Förderabwicklung

Die örtlich zuständige Regierung übernimmt die fachliche Begleitung der Projektumsetzung. Zur Dokumentation des Projektfortschritts ist einmal jährlich eine Lenkungsgruppensitzung einzuberufen. Darüber hinaus sind Sachstandsberichte zum Projektfortschritt vorzulegen. Die Verwendungsnachweisprüfung wird ebenfalls durch die Regierung durchgeführt.

Hinweise

Eine Förderung ist nicht möglich, wenn für die Maßnahme andere Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden. Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Fristen

Anträge auf Förderung können innerhalb des Geltungszeitraums der Förderrichtlinie Landesentwicklung (01.01.2021 – 31.12.2023) ohne besondere Fristen gestellt werden. 

Erforderliche Unterlagen

  • Handlungskonzept
  • Subventionserklärung

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstr. 28
80538 München
+49 89 2162-0
+49 89 2162-2760
Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
+49 821 327-01
+49 821 327-2289
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 12.12.2022