Marktgebühren, Erhebung
Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.
Beschreibung
Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.
Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
Regionale Ergänzung - Satzung über die Erhebung von Marktgebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Markt Weiler-Simmerberg
Verwandte Lebenslagen
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Zuständiges Amt
Markt Weiler-Simmerberg
Kirchplatz 1
88171 Weiler-Simmerberg
+49 8387 391-0
+49 8387 391-70
Ansprechpartner
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 17.12.2022