Leistungen: Weiler-Simmerberg

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CleverReach GmbH & Co. KG
Mühlenstr. 43, 26180 Rastede, Germany

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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Outdooractive
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Outdooractive AG
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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Markt Weiler-Simmerberg
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Leistungen

Elektro- und Elektronikgerätegesetz, Beantragung der Bestätigung der ausreichenden Berufsqualifikation von im Ausland niedergelassenen Personen

Bei im EU/EWR-Ausland niedergelassenen Sachverständigen für Elektroaltgeräteentsorgung, die nur vorübergehend und gelegentlich in Deutschland Erstbehandlungsanlagen im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) zertifizieren wollen, wird die hierfür erforderliche Berufsqualifikation nachgeprüft und bestätigt.

Beschreibung

Betreiber von Anlagen zur Erstbehandlung von Elektroaltgeräten müssen ihre Anlagen jährlich auf Einhaltung der Anforderungen des ElektroG (technische Anforderungen sowie Anforderungen zur Dokumentation aller zur Berechnung von Verwertungsquoten erforderlichen Primärdaten bis zum Verwerter) durch einen Sachverständigen zertifizieren lassen. Diese Pflicht erfüllen Betreiber von Erstbehandlungsanlagen u.a. dann, wenn sie mit der Zertifizierung einen Sachverständigen beauftragen, der nach § 36 Gewerbeordnung für Elektroaltgeräteentsorgung öffentlich bestellt worden ist.

Betreiber von Erstbehandlungsanlagen erfüllen diese Pflicht aber auch dann, wenn sie einen Sachverständigen beauftragen, der im EU/EWR-Ausland niedergelassen ist, nur gelegentlich und vorübergehend in Deutschland Erstbehandlungsanlagen zertifizieren will und dessen hierfür erforderliche Berufsqualifikation von der zuständigen Behörde nachgeprüft und bestätigt worden ist.

Der Betreiber einer Erstbehandlungsanlage hat sicherzustellen, dass spätestens nach fünf Jahren der durchgängigen Prüfung durch denselben Sachverständigen ein anderer Sachverständiger die Anlage zertifiziert.

Voraussetzungen

Im Nachprüfungsverfahren wird geprüft, ob bei einem o.g. Sachverständigen diejenige Berufsqualifikation vorhanden ist, die für einen öffentlich bestellten Sachverständigen für Elektroaltgeräteentsorgung erforderlich ist.

Fristen

Der Antragsteller hat bei der Stellung des Nachprüfungsantrages keine Fristen zu beachten.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit
  • Nachweis der rechtmäßigen Niederlassung zur Ausübung der Tätigkeit eines Sachverständigen für Elektroaltgeräteentsorgung in einem EU- oder EWR-Staat, ferner Nachweis, dass diese Tätigkeit nicht, auch nicht vorübergehend untersagt worden ist
  • ausländischer Nachweis der Berufsqualifikation für einen Sachverständigen für Elektroaltgeräteentsorgung alternativ: Nachweis einer mindestens ein-jährigen Tätigkeit als Sachverständiger für Elektroaltgeräteentsorgung im ausländischen Niederlassungsstaat während der letzten 10 Jahre

Kosten

siehe Gebührenordnung der IHK

Regionale Ergänzung - Elektro- und Elektronikgerätegesetz, Beantragung der Bestätigung der ausreichenden Berufsqualifikation von im Ausland niedergelassenen Personen

Industrie- und Handelskammer Schwaben

Zuständiges Amt

Industrie- und Handelskammer Schwaben
Stettenstraße 1-3
86150 Augsburg
+49 821 3162-0
+49 821 3162-323
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 08.02.2022