Leistungen: Weiler-Simmerberg

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Clever Reach

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Verarbeitungsunternehmen

CleverReach GmbH & Co. KG
Mühlenstr. 43, 26180 Rastede, Germany

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • CleverReach GmbH & Co. KG
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reCAPTCHA

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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Daten werden gelöscht, sobald sie für die Bearbeitung nicht mehr benötigt werden.

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  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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Weltweit

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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Ort der Verarbeitung
Deutschland
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Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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privacy@outdooractive.com

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Online-Formulare

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Verarbeitungsunternehmen
Markt Weiler-Simmerberg
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Leistungen

Energieversorgung, Anzeige der Energiebelieferung

Energieversorgungsunternehmen, die Haushaltskunden mit Elektrizität oder Gas beliefern, müssen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie die Änderungen ihrer Firma bei der Bundesnetzagentur unverzüglich anzeigen.

Beschreibung

Die Anzeigepflicht betrifft die Belieferung von Haushaltskunden, sowohl mit Elektrizität als auch mit Gas.

Gas ist nach § 3 Nr. 19a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

  • Erdgas, 
  • Biogas,
  • Flüssiggas im Rahmen der §§ 4 und 49 EnWG
  • sowie, wenn sie in ein Gasversorgungsnetz eingespeist werden,
    • Wasserstoff, der durch Wasserelektrolyse erzeugt worden ist, und
    • synthetisch erzeugtes Methan, das durch wasserelektrolytisch erzeugten Wasserstoff und anschließende Methanisierung hergestellt worden ist.

Die Anzeigepflicht besteht unabhängig davon, ob es sich um die Lieferung von Strom aus konventionellen Energiequellen (Gas, Kohle etc.), aus erneuerbaren Energien gemäß EEG oder aus einer KWK-Anlage handelt. Wenn das Energieversorgungsunternehmen sowohl Gas und Strom vertreiben möchte, kann es eine gemeinsame Anzeige für beide Tätigkeiten vorlegen.

Ausländische Strom- und Gasversorger sind gleichermaßen verpflichtet, unabhängig davon, ob sie in Deutschland oder im Ausland ansässig sind, ihre Tätigkeit nach § 5 EnWG anzuzeigen, sobald sie Haushaltskunden in Deutschland mit Energie beliefern möchten. Die Anzeige ist in Deutsch zu verfassen.

Die Anzeigepflicht besteht nur für Energieversorgungsunternehmen, die Haushaltskunden mit Energie beliefern; diese sind nach § 3 Nr. 22 EnWG:

  • Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder
  • für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Die Veröffentlichung der Energieversorgungsunternehmen in die Liste der angezeigten Unternehmen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur erfolgt nach Abschluss einer Plausibilitätsprüfung der Anzeige gebührenfrei.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Anzeige nach § 5 EnWG und die Veröffentlichung keine "Genehmigung" darstellt. Die Regulierungsbehörde kann die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist. Die Untersagung ist gem. § 91 (1) Nr. 2 EnWG gebührenpflichtig.

Zuständiges Amt

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
+49 228 14-0
+49 228 14-8872
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 18.11.2022