Leistungen: Weiler-Simmerberg

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Clever Reach

Dies ist ein E-Mail-Marketingdienst.

Verarbeitungsunternehmen

CleverReach GmbH & Co. KG
Mühlenstr. 43, 26180 Rastede, Germany

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • CleverReach GmbH & Co. KG
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office@datenschutz-nord.de

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reCAPTCHA

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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
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  • Sprache und Version der Browsersoftware
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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privacy@outdooractive.com

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Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Markt Weiler-Simmerberg
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Europäische Union

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Leistungen

Freiberufliche Tätigkeit, Anzeige der Betriebseröffnung

Die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit müssen Sie gegenüber dem zuständigen Finanzamt unmittelbar anzeigen und zusätzlich den entsprechenden Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (siehe unter Registerkarte "Beschreibung") abgeben.

Beschreibung

Wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie dies dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats zunächst unmittelbar mitteilen. Örtlich zuständig ist grundsätzlich das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben bzw. Ihre gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausüben.

Wenn Sie hingegen einen gewerblichen Betrieb oder eine Betriebsstätte eröffnen, müssen Sie dies der Gemeinde mitteilen (weiterführende Informationen finden Sie unter "Verwandte Themen" - "Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung"). Das Finanzamt wird über Ihre gewerbliche Tätigkeit anschließend unmittelbar von der Gemeinde unterrichtet.

Zusätzlich zu der oben genannten Mitteilung müssen Sie dem Finanzamt innerhalb eines Monats weitere Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse erteilen. Hierfür stehen folgende Fragebögen zur steuerlichen Erfassung zur Verfügung:

  • Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen)
  • Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
  • Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft
  • Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht
  • Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 4 und 5 KStG oder Aufnahme einer wirtschaftlichen/unternehmerischen Tätigkeit

Anhand Ihrer Angaben im Fragebogen wird das Finanzamt eine Steuernummer zuteilen und eventuell Vorauszahlungen festsetzen.

Verfahrensablauf

Die Mitteilung über die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit gegenüber dem zuständigen Finanzamt kann grundsätzlich formlos erfolgen. Bitte beachten Sie aber, dass Sie dem Finanzamt daneben auch noch den jeweiligen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zuschicken müssen; eine Aufforderung hierzu ergeht seitens des Finanzamts nicht.

Für die folgenden Fragebögen zur steuerlichen Erfassung besteht eine Pflicht zur elektronischen Übermittlung an das Finanzamt; außer das Finanzamt hat auf Antrag aufgrund eines Härtefalls die Auskunftserteilung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zugelassen. 

  • Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen)
  • Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
  • Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft
  • Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht

Die Fragebögen können über "MeinELSTER" ausgefüllt und elektronisch an das Finanzamt gesendet werden (siehe unter "Online-Verfahren").

Bei Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 4 und 5 KStG oder Aufnahme einer wirtschaftlichen/unternehmerischen Tätigkeit sind die Auskünfte bis auf Weiteres nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck (veröffentlicht unter www.formulare-bfinv.de) zu erteilen.

Fristen

Die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit müssen Sie dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats anzeigen.

Zusätzlich müssen Sie dem Finanzamt innerhalb eines Monats weitere Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse erteilen (siehe: Fragebögen zur steuerlichen Erfassung).

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Finanzamt Lindau (Bodensee)
Brettermarkt 4
88131 Lindau (Bodensee)
+49 8382 916-0
+49 8382 916-100
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)
Stand: 01.02.2023