Leistungen: Weiler-Simmerberg

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CleverReach GmbH & Co. KG
Mühlenstr. 43, 26180 Rastede, Germany

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  • CleverReach GmbH & Co. KG
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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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Weltweit

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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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privacy@outdooractive.com

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Online-Formulare

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Markt Weiler-Simmerberg
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Leistungen

Werkfeuerwehr, Beantragung der Anerkennung

Die Feuerwehr eines Betriebs oder einer Einrichtung kann auf Antrag des Inhabers oder Trägers als Werkfeuerwehr anerkannt werden.

Beschreibung

Werkfeuerwehren sind staatlich anerkannte Feuerwehren von Betrieben oder sonstigen Einrichtungen; ihnen obliegen dort der abwehrende Brandschutz, der technische Hilfsdienst und die Stellung von Sicherheitswachen.

Die Regierung kann die Feuerwehr eines Betriebs oder einer Einrichtung auf Antrag des Inhabers oder Trägers als Werkfeuerwehr anerkennen.

In kreisfreien Gemeinden mit Berufsfeuerwehr obliegt die Anerkennung als Werkfeuerwehr nicht der Regierung, sondern der Kreisverwaltungsbehörde.

Die Regierung kann Inhaber von Betrieben und Träger von Einrichtungen, die besonders brand- oder explosionsgefährdet sind oder durch die in einem Schadensfall viele Menschen gefährdet werden, verpflichten, eine Werkfeuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Dabei ist die Leistungsfähigkeit der gemeindlichen Feuerwehren zu berücksichtigen.

Die Anerkennung, deren Rücknahme oder Widerruf oder die Verpflichtung haben im Benehmen mit dem Stadt- oder Kreisbrandrat sowie den für die Genehmigung des Betriebes bzw. der Betriebsgebäude zuständigen Behörden zu erfolgen. Letzteres gilt insbesondere für Betriebe, die der Gewerbeaufsicht unterliegen.

Eine gemeinsame Werkfeuerwehr für mehrere Betriebe oder Einrichtungen kann anerkannt werden, wenn der abwehrende Brandschutz, der technische Hilfsdienst und die Stellung von Sicherheitswachen für jeden einzelnen Betrieb und jede einzelne Einrichtung sichergestellt ist. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung verbleibt bei dem einzelnen Betrieb und der einzelnen Einrichtung.

Die Anerkennungsbehörde oder die von ihr Beauftragten können die Leistungsfähigkeit einer Werkfeuerwehr jederzeit überprüfen; ihre Vertreter können den Betrieb oder die Einrichtung unangemeldet betreten.

In Betrieben, die der Bergaufsicht unterliegen, stehen Anerkennung und Überprüfung dem Bergamt zu.

Voraussetzungen

Werkfeuerwehren müssen in Aufbau, Ausrüstung und Ausbildung den Erfordernissen des Betriebs oder der Einrichtung und den an gemeindliche Feuerwehren gestellten Anforderungen entsprechen.

Fristen

keine

Kosten

keine

Zuständiges Amt

Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
+49 821 327-01
+49 821 327-2289
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 02.08.2023