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Leistungen
Bestattungskosten, Unfallversicherung
Beschreibung
Bei Tod durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit wird Sterbegeld in Höhe von einem Siebtel der im Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße (2019: 5.340 € West, 4.920 € Ost) gezahlt. Außerdem werden die Kosten der Überführung des Verstorbenen an den Ort der Bestattung übernommen, wenn der Versicherte außerhalb des Wohnorts tödlich verunglückt ist.
§ 64 Sozialgesetzbuch VII
Gesetzliche Unfallversicherungsträger
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Widerspruch, sozialgerichtliche Klage
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Zuständiges Amt
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 01.07.2019