Leistungen: Weiler-Simmerberg

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CleverReach GmbH & Co. KG
Mühlenstr. 43, 26180 Rastede, Germany

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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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Markt Weiler-Simmerberg
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Leistungen

Feldgeschworene, Beauftragung

Feldgeschworene wirken bei der Kennzeichnung von Grenzen in der Örtlichkeit (Abmarkung) mit. Eine Feldgeschworenentätigkeit kann durch Grundstückseigentümer beantragt oder durch den Bürgermeister angeordnet werden.

Beschreibung

Die Abmarkung wird grundsätzlich von den staatlichen Vermessungsbehörden vollzogen. Durch Satzung kann bestimmt werden, dass die Feldgeschworenen bei der Abmarkung der Grundstücke mitwirken. Werden dabei Grenzzeichen gesetzt, bringen die Feldgeschworenen ihr geheimes Zeichen (Siebenergeheimnis) ein. Die für die Abmarkung zuständige Behörde wird dadurch nicht von der Verantwortung für den richtigen und sachgemäßen Steinsatz befreit.

Feldgeschworene dürfen einmal gesetzte Grenzzeichen suchen und aufdecken, wenn ein Grundstückseigentümer dies beantragt.

Ferner dürfen Feldgeschworene unter bestimmten Voraussetzungen Abmarkungshandlungen in eigener Zuständigkeit und Verantwortlichkeit vornehmen:

  • Wenn ein Grundstückseigentümer es beantragt, dürfen die Feldgeschworenen Grenzzeichen aufrichten oder auswechseln, Grenzzeichen höher oder tiefer setzen sowie gefährdete Grenzzeichen sichern.
  • Wenn alle betroffenen Grundstückseigentümer es übereinstimmend wollen, dürfen die Feldgeschworenen fehlende Grenzzeichen wieder einbringen.
    Beim Einbringen und Aufrichten von Grenzzeichen haben die Feldgeschworenen weiterhin zu berücksichtigen, dass die ursprüngliche Lage der Grenzpunkte auf Grund der geheimen Zeichen (Siebenergeheimnis) oder sonstigen Unterlagen zentimetergenau feststehen muss.

Über die Abmarkung, die selbst einen Verwaltungsakt darstellt, fertigen die Feldgeschworenen ein Protokoll. Dieses wird dem zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung zur Aufbewahrung zugesandt.

Anträge auf Abmarkung durch Feldgeschworene können an die jeweilige Gemeinde (bei gemeindefreien Gebieten an das jeweilige Landratsamt) oder an den zuständigen Obmann der Feldgeschworenen gerichtet werden. Die anfallende Aufwandsentschädigung (nach geltender Gebührenordnung) wird in Rechnung gestellt.

Der Obmann der Feldgeschworenen nimmt Anzeigen über den Verlust oder die Beschädigung von Grenzzeichen entgegen und teilt die Feldgeschworenen zur Dienstleistung ein. Er ist über die jeweilige Gemeinde oder das Landratsamt erreichbar.

Auf Anordnung des Bürgermeisters nehmen die Feldgeschworenen Grenzbegehungen vor. Bei Grenzbegehungen festgestellte Mängel an Grenzzeichen der Grundstücke werden den Grundstückseigentümern, Mängel an Gemeindegrenzzeichen dem Bürgermeister mitgeteilt.

Kosten

siehe Gebührenordnung der Gemeinde oder des Landkreises

Weiterführende Links

Zuständiges Amt

Markt Weiler-Simmerberg
Kirchplatz 1
88171 Weiler-Simmerberg
+49 8387 391-0
+49 8387 391-70

Ansprechpartner

Christine Leuthe
08387/391-43
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (siehe BayernPortal)
Stand: 14.12.2022