Leistungen: Weiler-Simmerberg

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Clever Reach

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Verarbeitungsunternehmen

CleverReach GmbH & Co. KG
Mühlenstr. 43, 26180 Rastede, Germany

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  • CleverReach GmbH & Co. KG
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reCAPTCHA

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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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Weltweit

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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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privacy@outdooractive.com

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Markt Weiler-Simmerberg
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Hauptbereich

Leistungen

Mitgliedschaft in der Bayerischen Architektenversorgung, Übermittlung von Informationen

Die Bayerische Architektenversorgung gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.

Beschreibung

Die Bayerische Architektenversorgung (BArchV) ist zuständig für Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz.

Sie ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Verwaltungsautonomie und hat die Aufgabe, ihre Mitglieder im Alter und im Fall der Berufsunfähigkeit sowie die Hinterbliebenen des Mitglieds zu versorgen.

Das Versorgungswerk gehört zur gesetzlichen Altersversorgung und damit zur ersten Säule der Alterssicherung.

Die Mitglieder der Bayerische Architektenversorgung erwerben ihre Versorgungsanwartschaft durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen und/oder freiwilligen Mehrzahlungen.

Gehören Sie einer der Architektenkammern in Bayern, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz an, beginnt Ihre Mitgliedschaft im Versorgungswerk mit dem Tag Ihrer Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste. Die jeweilige Architektenkammer informiert das Versorgungswerk über Ihre Eintragung.

Zur Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft müssen über den Mitgliedschaftserhebungsbogen Daten übermittelt werden.

Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk besteht über die gesamte Dauer Ihrer Zugehörigkeit in einer dieser Architektenkammern. Folglich endet Ihre Mitgliedschaft im Versorgungswerk erst, wenn Sie keiner dieser Architektenkammern mehr angehören. Zudem können Sie die Mitgliedschaft auf Antrag durch Befreiung beenden, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Voraussetzungen

  • Pflichtmitgliedschaft in einer der Architektenkammern in Bayern, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz
  • Keine Berufsunfähigkeit

Besonderheit für Absolventinnen und Absolventen: Für diesen Personenkreis kann die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk bereits ohne Kammerzugehörigkeit beginnen, wenn nachfolgende Mitgliedschaftsvoraussetzungen erfüllt sind:

  • Erfolgreich abgeschlossenes Studium in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung
  • Ausüben einer praktischen Tätigkeit in der Fachrichtung, die zur Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste in Bayern, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz berechtigt
  • Mitteilen dieser Mitgliedschaftsvoraussetzungen

Verfahrensablauf

Nach Eintragung in der Architekten- oder Stadtplanerliste werden die Mitgliedsdaten von der Berufskammer an die BArchV übermittelt.

Zu Beginn der Mitgliedschaft in der BArchV ist vom neuen Mitglied der Erhebungsbogen auszufüllen und an die BArchV zu senden. Der ausgefüllte Erhebungsbogen (siehe unter „Formulare“) kann per Post oder elektronisch (siehe unter „Online-Verfahren“) übermittelt werden.
Der Erhebungsbogen wird für weitere mitgliedschaftsrelevante Informationen wie z.B. Höhe des beitragspflichtigen Einkommens, mögliche Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, Zugehörigkeit zu einem anderen Versorgungswerk des Berufsstands benötigt.

Das Mitglied erhält von der BArchV anschließend einen Mitgliedschaftsbescheid per Post.

Fristen

Für Absolventinnen und Absolventen beginnt die satzungsrechtliche Mitgliedschaft rückwirkend zum Vorliegen der Mitgliedschaftsvoraussetzungen, wenn der Erhebungsbogen innerhalb von drei Monaten danach bei der BArchV eingeht. Sonst mit dem Tag des Eingangs des Erhebungsbogens.

Bearbeitungsdauer

wenige Tage

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über erfolgreichen Studienabschluss in einer der Fachrichtungen Architektur, Landschaftsarchitektur, Innenarchitektur oder Stadtplanung

    Dieser Nachweis in Kopie ist nur bei den Absolventinnen und Absolventen erforderlich.

Kosten

keine

Zuständiges Amt

Bayerische Versorgungskammer
Denninger Str. 37
81925 München
+49 89 9235-6
+49 89 9235-8025
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 03.01.2023