Leistungen: Weiler-Simmerberg

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Deutschland

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Leistungen

Leistung

Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie Ihren Personalausweis bei einer deutschen Auslandsvertretung oder in einigen Ländern auch bei einer Honorarkonsularbeamtin oder einem Honorarkonsularbeamten persönlich beantragen.

Als deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger mit ständigem Wohnsitz im Ausland unterliegen Sie nicht der allgemeinen Meldepflicht und damit auch nicht der Ausweispflicht innerhalb Deutschlands.

Sie können jedoch an der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung auch einen Personalausweis beantragen. Zuständig für die Personalausweisausstellung im Ausland ist in der Regel die deutsche Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie sich dauerhaft aufhalten.

Sie können dort auch die elektronischen Zusatzfunktionen des Personalausweises aktivieren lassen, die selbst gewählte, sechsstellige PIN ändern oder die ausländische Anschrift auf Ihrem Personalausweis und im Chip eintragen lassen.

Einige wenige Auslandsvertretungen nehmen allerdings keine Aufgaben als Personalausweisbehörde wahr. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung.

Um Ihnen weite Anreisewege zu ersparen, bieten auch einige Honorarkonsularbeamtinnen und Honorarkonsularbeamte gegen eine Zusatzgebühr die Entgegennahme von Personalausweisanträgen und Weiterleitung an die zuständige Auslandsvertretung an. Sie bieten nur die Antragsannahme an, nicht jedoch weitere Zusatzleistungen wie die Aktivierung oder Änderung Ihrer PIN oder eine Änderung der Anschrift.

Wenn wichtige Gründe vorliegen, können Sie auch eine andere, örtlich nicht zuständige Auslandsvertretung oder eine Personalausweisbehörde im Inland aufsuchen. Den Personalausweis müssen Sie persönlich beantragen.

  • Sie sind deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger.
  • Sie können sich ausweisen.

Ihren Personalausweis müssen Sie persönlich beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei der Auslandsvertretung oder bei der Honorarkonsularbeamtin oder dem Honorarkonsularbeamten.
  • Füllen Sie das Antragsformular soweit wie möglich vorher aus. Die Unterschrift auf dem Antragsformular leisten Sie erst im Termin vor Ort.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Sie müssen persönlich erscheinen, um Ihren Antrag zu stellen, sich zu identifizieren und Ihre Fingerabdrücke abzugeben.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Chip des Personalausweises ab dem sechsten Lebensjahr gesetzlich verpflichtend:
    • dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.  
    • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
  • Sie erhalten eine fünfstellige Einmal-PIN und die zehnstellige Nummer zur Aufhebung der PIN-Blockade (PUK) in einem geschlossenen Kuvert. 
  • Wenn der Personalausweis fertig produziert ist, wird er Ihnen zusammen mit dem Sperrkennwort zugesandt, sofern Sie dies bei Antragstellung vereinbart haben, oder Sie werden telefonisch oder per E-Mail über die Abholung Ihres Personalausweises und Sperrkennworts benachrichtigt.

Für antragstellende Personen über 24 Jahre.

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Für Personen ab 24 Jahren bei Antragstellung bei der örtlich zuständigen Auslandsvertretung. Die Gebühr setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr von 46,00 EUR und dem Auslandszuschlag von 41,00 EUR.
Gebühr: 87 EUR

Vorkasse: ja

Für Personen unter 24 Jahren bei Antragstellung bei der örtlich zuständigen Auslandsvertretung. Die Gebühr setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr von 27,60 EUR und dem Auslandszuschlag von 41,00 EUR.
Gebühr: 68,6 EUR

Vorkasse: ja

Für Personen ab 24 Jahren bei Antragstellung bei einer örtlich nicht zuständigen Auslandsvertretung. Die Gebühr setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr von 46,00 EUR, dem Auslandszuschlag von 41,00 EUR und dem Unzuständigkeitszuschlag von 13 EUR.
Gebühr: 100 EUR

Vorkasse: ja

Für Personen unter 24 Jahren bei Antragstellung bei einer örtlich nicht zuständigen Auslandsvertretung. Die Gebühr setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr von 27,60 EUR, dem Auslandszuschlag von 41,00 EUR und dem Unzuständigkeitszuschlag von 13 EUR.
Gebühr: 81,6 EUR

Vorkasse: ja

Für Personen ab 24 Jahren bei Antragstellung bei einem beliebigen deutschen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland. Die Gebühr setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr von 46,00 EUR und dem Unzuständigkeitszuschlag in Höhe von 30,00 EUR.
Gebühr: 76 EUR

Vorkasse: ja

Für Personen unter 24 Jahren bei Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland. Die Gebühr setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr von 27,60 EUR und dem Unzuständigkeitszuschlag von 30,00 EUR.
Gebühr: 57,6 EUR

Vorkasse: ja

Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Gebühr: 6 EUR

Vorkasse: ja

Personalausweise werden für alle Personalausweisbehörden zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt und über die Zentralstelle des Auswärtigen Amts in Berlin an die Auslandsvertretungen geschickt. Deshalb liegen zwischen Antragstellung und Aushändigung mehrere Wochen. Bitte beachten Sie, dass Auslandsvertretungen keine vorläufigen Personalausweise ausstellen; hierfür sind ausschließlich Personalausweisbehörden im Inland zuständig, die prüfen, ob Sie sofort einen Ausweis benötigen. (4 bis 6 Wochen)

  • Bitte erkundigen Sie sich vorher bei der Auslandsvertretung, in dessen Amtsbezirk Sie sich aufhalten, ob diese Personalausweise ausstellen kann, da nicht alle Auslandsvertretungen Rechts und Konsularaufgaben und damit Personalausweisangelegenheiten wahrnehmen.
  • Sie können die Online-Funktion des Personalausweises in der Regel nur nutzen, wenn eine ausländische Anschrift erfasst wird.
  • Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der örtlichen Polizei anzeigen. Den Online-Ausweis können Sie bei der Sperrhotline selbst telefonisch sperren lassen; hierzu müssen Sie das Sperrkennwort kennen.

Bundesministerium des Innern (siehe BayernPortal)