Untermenü
info
Hauptbereich
Lebenslagen
Bewirtschaftung
Die öffentliche Verwaltung bewirtschaftet eigene und gemietete Immobilien. Die Bewirtschaftung beinhaltet den laufenden Betrieb (Heizung, Strom, Wasser etc.) und Instandhaltungen. Dazu gehört auch, die Benutzung festzulegen.
- Energiemanagement der Kommune, Informationen
- Friedhof, Leichenhaus, Erlass einer Benutzungsordnung
- Kommunale Bäder, Erlass von Benutzungsbedingungen
- Kommunale Bäder, Zahlung der Benutzungsgebühren
- Kommunale Kindertageseinrichtung, Erlass einer Benutzungsordnung
- Kommunale Kindertageseinrichtung, Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge
- Kommunale Musikschule, An-, Ab- und Ummeldung
- Kommunale Musikschule, Zahlung der Gebühren
- Kommunale öffentliche Einrichtungen, Erlass einer Benutzungsordnung
- Kommunale öffentliche Einrichtungen, Zahlung der Benutzungsgebühren
- Kommunaler Schlachthof, Erlass von Benutzungsbedingungen
- Kommunaler Schlachthof, Zahlung der Benutzungsgebühren
- Kommunalinvestitionen, Beantragung einer Förderung
- Sportstätte der Gemeinde, Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
- Sportstätte des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
- Volkshochschule, Erlass von Benutzungsregelungen