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PartyPass
Erstelldatum25.09.2016
Wofür ein PartyPass?
Der PartyPass dient zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. Bundespersonalausweis oder sonstige Ausweise und davon gefertigte Kopien dürfen bei Veranstaltungen nicht mehr hinterlegt werden. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren brauchen deshalb einen PartyPass.







