Leistungen
Baden, Betreten und Befahren von Eisflächen, Erlass von Regelungen
Beschreibung
Zur Verhütung von Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden durch Verordnung das Baden an bestimmten Orten sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen verbieten. Für welche Bereiche ein solches Bade- bzw. Betretungs- oder Befahrensverbot besteht, erfahren Sie bei der zuständigen Gemeinde.
Darüber hinaus können die Gemeinden sowie das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr zur Aufrechterhaltung der Sittlichkeit oder zur Verhütung von Gefahren für Leben oder Gesundheit allgemeine Vorschriften über das Verhalten beim öffentlichen Baden und über Sicherheitsvorkehrungen in Badeanstalten erlassen.
Die Verordnung über das Verhalten beim öffentlichen Baden (Badeverordnung vom 31. August 1993) des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr ist zum 30.09.2013 außer Kraft getreten.
Über bestehende örtliche Vorschriften zum öffentlichen Baden informiert Sie die zuständige Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
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Diese Daten werden per Schnittstelle vom Bayer. Behördenwegweiser importiert. Es bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Leistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert!
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Der neue Personalausweis im praktischen Format einer Scheckkarte kann im Einwohnermeldeamt beantragt werden. Er bietet Ihnen neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt. Weitere Infos finden Sie unter www.personalausweisportal.de.
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Die Papierlohnsteuerkarte wird ab 2012 durch ein elektronisches Abrufverfahren ersetzt. Hierzu wurden nun die Angaben der Lohnsteuerkarte in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert. Seit Anfang Oktober 2011 werden von den Finanzämtern zur Information über die gespeicherten Daten Schreiben an Arbeitnehmer versandt. Was ist zu tun? Was ist zu beachten?