Leistungen
Arbeitsschutzmanagementsystem-Konzept (OHRIS), Beratung
Beschreibung
OHRIS (Occupational Health- and Risk-Managementsystem) ist ein Arbeitsschutzmanagementsystem-Konzept zur nachhaltig wirksamen Verbesserung des Schutzes der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gefahren und der Sicherheit technischer Anlagen. Entwickelt wurde es gemeinsam von der bayerischen Gewerbeaufsicht und der Wirtschaft.
OHRIS reduziert Gesundheitsrisiken in Unternehmen und verringert Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Ausfallzeiten sowie Störungen im Betriebsablauf. Durch den systematisierten Arbeitsschutz mit OHRIS werden die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten verbessert, deren Motivation und Leistungsfähigkeit gefördert. Dadurch trägt OHRIS zum wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens bei. OHRIS verbessert die Rechtssicherheit des Arbeitgebers hinsichtlich der Wahrnehmung seiner Verantwortung gegenüber den Beschäftigten. Innovative Betriebe, die diese Vorteile erkannt haben, wenden Arbeitsschutzmanagementsysteme an, vorzugsweise integriert in Qualitäts- und/oder Umweltmanagementsysteme. OHRIS erfordert keine Fremdzertifizierung und verursacht keine dadurch bedingte Kostenbelastung für die Unternehmen. In den Jahren 2005 und 2010 wurde das OHRIS-Systemkonzept einer Überarbeitung unterzogen. Mit der Revision "OHRIS:2010" steht ein an die aktuellen Normen für Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme und an die neusten Entwicklungen bei den Arbeitsschutzmanagementsystem-Standards (ILO-Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme und Nationaler Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme) angepasstes Systemkonzept zur Anwendung bereit. Dadurch ist eine einfache Integrierbarkeit von OHRIS in Qualitätsmanagement- und/oder Umweltmanagementsysteme gewährleistet. Die Grundlagen zu OHRIS und alle erforderlichen Hilfsmittel zu seiner Einführung und Anwendung wurden in der Broschüre „Das OHRIS-Gesamtkonzept“ veröffentlicht. Zu diesen Hilfsmitteln gehören eine Handlungsanleitung für die Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen, ein Beispiel für ein Handbuch zu einem prozessorientierten, integrierten Managementsystem für Qualität, Umwelt- und Arbeitsschutz und eine Anleitung für die Planung und Durchführung interner Audits. Zusätzlich stehen im Internet periodisch aktualisierte Prüflisten für das interne Audit - als Textdatei und als Datenbankanwendung - zur Verfügung.
Das OHRIS-Gesamtkonzept und seine Hilfsmittel können auf der Homepage der Bayerischen Gewerbeaufsicht heruntergeladen oder als Broschüre (www.bestellen.bayern.de) bestellt werden.
Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Bezirksregierungen beraten Unternehmen bei der freiwilligen Einführung eines betrieblichen Arbeitsschutzmanagementsystems auf der Grundlage von OHRIS. Sie führen auf Wunsch die Prüfung des betrieblichen Arbeitsschutzmanagementsystems durch und erkennen - nach einer erfolgreichen Prüfung - das System an. Sie führen darüber hinaus wiederkehrende Systemprüfungen durch.
Anerkannte Unternehmen erhalten von der Gewerbeaufsicht ein Zertifikat, das auch die Einhaltung der Vorgaben folgender nationaler und internationaler Spezifikationen bestätigt:
- Leitfaden für Arbeitschutzmanagementsysteme der Internationalen Labour Organization (ILO) „Guidelines on occupational safety and health management systems – ILO-OSH 2001“,
- Nationaler Leitfaden zu Arbeitschutzmanagementsystemen.
International tätigen Unternehmen wird dieses Zertifikat auf Wunsch zusätzlich in englischer Sprache ausgestellt.
Seit der ersten Veröffentlichung von OHRIS im Jahr 1998 haben über 370 bayerische Unternehmen - Großbetriebe ebenso wie kleine Handwerksbetriebe der unterschiedlichsten Branchen - ein Arbeitsschutzmanagementsystem auf der Grundlage von OHRIS eingeführt und wenden es erfolgreich an. Detaillierte Informationen enthält das Standortregister im Internetangebot des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (dort: Arbeitsschutz, Managementsysteme, OHRIS, unter Downloads "OHRIS - Anerkannte Unternehmen (Liste)" oder direkt über www.lgl.bayern.de/downloads/arbeitsschutz/ohris/doc/anerkannte_unternehmen_liste.pdf).
Gewerbeaufsichtsämter (Gewerbeaufsicht)
www.stmas.bayern.de/arbeitsschutz/managementsysteme/index.php#sec1
www.gewerbeaufsicht.bayern.de/arbeitsschutz/managementsysteme/ohris/
Weiterführende Links
- Arbeitsschutz - Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
- Broschüre "Das OHRIS-Gesamtkonzept - Managementsysteme für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit"
- Das Gesamtkonzept OHRIS
- Informationen zur OHRIS auf der Homepage der Bayerischen Gewerbeaufsicht
- Managementsystem OHRIS
- OHRIS - Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- OHRIS - Liste der Unternehmen mit anerkannten Arbeitsschutzmanagementsystemen
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Die Papierlohnsteuerkarte wird ab 2012 durch ein elektronisches Abrufverfahren ersetzt. Hierzu wurden nun die Angaben der Lohnsteuerkarte in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert. Seit Anfang Oktober 2011 werden von den Finanzämtern zur Information über die gespeicherten Daten Schreiben an Arbeitnehmer versandt. Was ist zu tun? Was ist zu beachten?