Leistungen
Wasserversorgung, Beantragung eines Grundstücksanschlusses
Beschreibung
Sofern Ihre Gemeinde dies in ihrer Wasserabgabesatzung so vorgesehen hat, müssen Grundstücke, die durch Leitungen einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden. Technisch ist dazu ein sog. Grundstücksanschluss zu verlegen, also eine Leitung, die von der Abzweigstelle der öffentlichen Versorgungsleitung (Hauptleitung) bis zur Übergabestelle (Ende des Grundstücksanschlusses hinter der Hauptabsperrvorrichtung im Grundstück oder Gebäude) reicht. An diesen Grundstücksanschluss schließen Sie wiederum die auf dem Grundstück befindlichen wasserversorgungsbedürftigen Bereiche an die öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung an.
Der Grundstücksanschluss wird in der Regel von der Gemeinde hergestellt, erneuert, geändert und unterhalten. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Gemeinde, um hierzu Genaueres zu erfahren. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den Ihnen entstehenden Kosten der Verlegung eines solchen Grundstücksanschlusses.
Rechtsgrundlagen
- Gemeindliche Wasserabgabesatzungen
Rechtsbehelf
Regionale Ergänzung - Wasserversorgung, Grundstücksanschluss
Rechtsgrundlagen
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Zuständiges Amt
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Die Papierlohnsteuerkarte wird ab 2012 durch ein elektronisches Abrufverfahren ersetzt. Hierzu wurden nun die Angaben der Lohnsteuerkarte in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert. Seit Anfang Oktober 2011 werden von den Finanzämtern zur Information über die gespeicherten Daten Schreiben an Arbeitnehmer versandt. Was ist zu tun? Was ist zu beachten?