Leistungen
Auslandsstudium, Informationen
Beschreibung
Die internationale Zusammenarbeit und der grenzüberschreitende Austausch von Personen und Ideen gehören traditionell zum Selbstverständnis der bayerischen Hochschulen. Im Zuge der Globalisierung steigt die Nachfrage nach Hochschulabsolventen/-innen, die durch einen Auslandsaufenthalt interkulturelle Kompetenzen erworben haben. Die bayerischen Hochschulen tragen dieser Entwicklung durch eine stärkere Internationalisierung der Ausbildung Rechnung.
Ein Auslandsaufenthalt erfordert eine gründliche Vorbereitung. Erste Anlaufstelle ist das Akademische Auslandsamt (oder Einrichtungen der Studienberatung) der Hochschule, an der Sie studieren, oder - wenn Sie noch nicht studieren - der nächstgelegenen Hochschule. Ausführliches Informationsmaterial über die Möglichkeiten eines Studienaufenthalts im Ausland ist über den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), Kennedyallee 50, 53175 Bonn als zentrale Informationsstelle erhältlich.
Kosten
In vielen Ländern werden Studiengebühren verlangt. Die Lebenshaltungskosten liegen dagegen in manchen Ländern unter denen der Bundesrepublik Deutschland.
Über die Förderung von Auslandsaufenthalten durch Stipendien kann das Akademische Auslandsamt oder auch der DAAD informieren. Anträge auf Förderung einer Auslandsausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sind bei gesondert bestimmten Ämtern für Ausbildungsförderung zu stellen, die auch Auskünfte zur Auslandsförderung erteilen.
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Der neue Personalausweis
Der neue Personalausweis im praktischen Format einer Scheckkarte kann im Einwohnermeldeamt beantragt werden. Er bietet Ihnen neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt. Weitere Infos finden Sie unter www.personalausweisportal.de.
Lohnsteuerkarte (Elektr. Lohnst.-Abzugsmerkmal / ELStAM) Steuer-ID (St-ID)
Die Papierlohnsteuerkarte wird ab 2012 durch ein elektronisches Abrufverfahren ersetzt. Hierzu wurden nun die Angaben der Lohnsteuerkarte in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert. Seit Anfang Oktober 2011 werden von den Finanzämtern zur Information über die gespeicherten Daten Schreiben an Arbeitnehmer versandt. Was ist zu tun? Was ist zu beachten?